Fruktoseintoleranz
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Verträglichkeitsmengen
Bei einer bestehenden Fruktosemalabsorption hängt die verträgliche Menge Fruktose von der persönlichen und individuellen Toleranzgrene ab.
Bei fruktosetoleranten Personen wird eine Fruktosemenge von 30g pro Mahlzeit im Allgemeinen gut vertragen.
Leicht fruktoseintolerante Personen vertragen in der Regel eine Fruktosemenge von 5g bis 10g pro Mahlzeit .
Stark fruktoseintolerante Personen sollten auf Speisen mit einem Fruktosegehalt von über 1 g pro Mahlzeit verzichten.
Die Zufuhr von Sorbit sollte allerdings in jedem Fall gemieden werden (unter 1 g pro Mahlzeit).
Oft ist eine Fruktoseintoleranz auch mit einer Laktoseintoleranz gekoppelt.
Bei
wird in den Rezepten der Gehalt von:
- Fruktose (Fruchtzucker)
- Glukose (Traubenzucker)
- Saccharose (Haushaltszucker)
- Gesamtmenge von Zuckeralkoholen (Sorbit, Mannit und Xylit )
angegeben.
Wird gleichzeitig zu Fruktose Traubenzucker aufgenommen, treten weniger Beschwerden auf . Das Verhältnis 1:1 von Fruchtzucker zu Traubenzucker hat sich dabei als besonders günstig erwiesen.
Bei einer hereditären (angeborenen - genetisch bedingten) Fruktoseintoleranz muß auf eine sehr strenge, fruktosefreie Ernährung geachtet werden! Leider kann
keine, für diese spezielle Diät, abgestimmten Gerichte zur Verfügung stellen.
Erklärung zu den Fruktoseangaben:
Bezugsquelle der Daten:
- Souci/Fachmann/Kraut - Nährwerttabellen und
- BLS - Bundeslebensmittelschlüssel (Der Bundeslebensmittelschlüssel ist eine Lebensmittelnährwertdatenbank.) Er wurde als Standardinstrument zur Auswertung von ernährungsepidemiologischen Studien und Verzehrserhebungen in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Auf
werden nur die Daten: Fruktosewert, Saccharosewert, Glukosewert und Zuckeralkoholwert (Xylit, Sorbit und Mannit) in den Rezepten angegeben.
Die Fruktoseangaben beziehen sich immer auf das gesamte Rezept! Je nachdem, wieviele Personen diese Speise genießen, muss der Fruktosegehalt dann auch durch diese Personenanzahl geteilt werden, um den persönlichen Fruktosegehalt zu erhalten.
Fruktosearm
Ein Rezept wird als fruktosearm freigeschalten, wenn:
1. der Fruktosegehalt 5 Gramm pro Person nicht übersteigt.
2. der Fruktosegehalt unter 10 Gramm pro Person liegt und gleichzeitig der Glukoseanteil gleich hoch oder höher ist, als der Fruktoseanteil.
Da Haushaltszucker aus gleichen Teilen Fruktose und Glukose besteht, wird Haushaltszucker in der Regel auch von fruktoseintoleranten Personen gut vertragen. Diese Zuckerart (Saccharose) wird daher nicht ausgefiltert.
Sollten Sie Saccharose trotzdem nicht zum Kochen verwenden wollen, können Sie im Profil unter "Sonstige" "Haushaltszucker" anklicken und diese Zuckerform wird in den Rezepten gestrichen.
Rosinen, Marmelade, Datteln, Ahornsirup, Agavensirup, Honig, werden im Rezept immer durchgestrichen, bzw. es werden alternative Zutaten angegeben. Diese Zutaten werden nicht in der Fruktoseberechnung miteinbezogen.
Besteht ein Rezept aus 2 zusammengesetzten Rezepten, muss der Fruktosegehalt der beiden Rezepte addiert werden!
Die Süßkraft von Traubenzucker ist geringer als die des Haushaltszuckers - verwendet man die 1,5fache Menge Traubenzucker/Glukose statt Haushaltszucker/Saccharose, erhält man die gleiche Intensität der Süße.
Mitohnekochen geht davon aus, dass Menschen mit einer Fruktoseintoleranz einen sensibleren Geschmackssinn für Süßes entwickelt haben und gleicht die angegebenen Ersatzmengen von Traubenzucker in der Mengenangabe nicht an.
Fruktosefrei
Ein Gericht wird nur freigeschalten, wenn der Fruktosegehalt des Rezeptes unter 1 g pro Person liegt. Hier wird die im Rezept angegebene Personenanzahl als Rechenfaktor herangezogen.
Saccharose/Haushaltszucker wird in den Rezepten ausgefiltert bzw. durchgestrichen.
Achtung: Die, in den Rezepten angegebene Menge Zucker, bezieht sich immer auf die Originalzutaten. Wird der Haushaltszucker im Rezept aufgrund des Profils ausgefiltert und stattdessen Traubenzucker gewählt, verändert sich der Glukose/Saccharoseanteil:
Z.B.: statt 70g Saccharose/Haushaltszucker wird 70g Glukose/Traubenzucker verwendet:
Der Saccharoseanteil reduziert sich damit um 70 Gramm und der Glukoseanteil erhöht sich um 70 Gramm.
In solch einem Fall, bitten wir Sie, unseren Fruktose-Rechner zu verwenden. Dieser errechnet Ihnen den Fruktosegehalt, Glukosegehalt, Saccharosegehalt und Sorbitgehalt des abgeänderten Rezeptes verlässlich, innerhalb weniger Sekunden.
Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Fruktoseberechnung stehe ich, bzw. mein Team, jederzeit gerne unter
feed-back@mitohnekochen.com zur Verfügung!
Erlaubte natürliche Süßungsmittel sind:
jede Form von Malzzucker
Reissirup
Stevia
Traubenzucker
Die Lebensphilosophie der Autorin ist, sich so natürlich wie möglich zu ernähren und auf künstliche Lebensmittelzusätze, Aromastoffe, Konservierungsmittel etc. zu verzichten. Deshalb werden keine chemischen Süßstoffe als Zuckeralternative in den Rezepten vorgeschlagen.
